Börsenverein Jahresbericht 2024 - Flipbook - Seite 13
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DIE POLITISCHE ARBEIT
IN DEUTSCHLAND
UND DER EU
BUNDESTAGSWAHL 2025:
ZENTRALE THEMEN WERDEN
NEU VERHANDELT
Der Regierungswechsel Anfang 2025
bringt für die Interessenvertretung die
Aufgabe mit sich, das neue Regierungsteam und die Parlamentarier*innen für die
Buchbranchenthemen zu gewinnen und
vor allem zu überzeugen, gesetzgeberisch
tätig zu werden, etwa bei der Stärkung
des Urheberrechts, der Regulierung von
KI oder dem Abbau von Bürokratielasten.
Mit dem Koalitionsvertrag bekennt sich
auch die neue Bundesregierung zum
Urheberrecht und betont die Bedeutung
der Kultur- und Kreativwirtschaft für
die Gesellschaft. Den unabhängigen Verlagen stellt sie die erneute Prüfung einer
Förderung in Aussicht. Bürokratieabbau
scheint als Thema gesetzt. Im Falle der
Entwaldungsverordnung haben die politi-
schen Entscheider*innen die auf EU-Ebene
vorangetriebene Herausnahme der Druckerzeugnisse aus dem Anwendungsbereich
der Verordnung im Trilog bereits erfolgreich unterstützt.
Einer der wichtigsten Ansprechpartner ist
Kulturstaatsminister Weimer. Sein Auftritt
auf der Frankfurter Buchmesse war insbesondere mit Blick auf die Themen KI
und Plattformregulierung ein Lichtblick
in der bislang eher einseitig euphorischen
Bewertung technologischer Entwicklungen
durch das politische Spitzenpersonal.
Im Rahmen eines kulturbranchenübergreifenden Dialogs und einem Fachgespräch zum Urheberrecht konnten
diese Themen bereits mit ihm vertieft
werden. Auch die Stärkung des Buch-
handels und die Förderung
der kleinen Verlage waren
Gegenstand eines konstruktiven Austauschs mit der
Verbandsspitze. Auch mit
den anderen für die Buchbranche relevanten Ressorts
wie Justiz, Wirtschaft und
Finanzen sind die Kontakte
hergestellt und Punkte wie
z.B. die bislang noch ungelöste Quellensteuerproblematik
erneut adressiert.
ZAHLUNGSVERZUGSVERORDNUNG
(LATE PAYMENT REGULATION)
Gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden FEP und EIBF setzt sich der
Börsenverein gegen das Vorhaben ein,
europaweit ein verpflichtendes Zahlungsziel von 30 Tagen einzuführen. Im
Europäischen Parlament konnte bereits
eine Ausnahme der Buchbranche aus
dem Anwendungsbereich der Zahlungsverzugsverordnung erreicht werden.
Eine Verhandlungsposition im Rat der
Europäischen Union gibt es noch nicht.
Die Europäische Kommission hat u.a.
aufgrund der kritischen Haltung vieler
Mitgliedsstaaten erkannt, dass dieser Vorschlag grundsätzlich problematisch ist. Im
Spätsommer führte sie eine erneute Konsultation durch, die insbesondere unter
KMU ermitteln sollte, ob hier Regelungsbedarf besteht. Auch die Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins waren auf-
gerufen, den elektronischen
Fragebogen auszufüllen und
die Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf die Buchbranche darzulegen. Die Entscheidung der Kommission
über die weitere Behandlung
des Verordnungsentwurf von
2023 steht noch aus.