Börsenverein Jahresbericht 2024 - Flipbook - Seite 11
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© mowuestenhagen
Auf Einladung des Börsenvereins machten
sich Vertreterinnen der EU-Kommission
und der Bundesregierung zudem auf der
Frankfurter Buchmesse ein persönliches
Bild vom Umgang der Buchbranche mit KI.
Im Rahmen zweier hochkarätig besetzter
Podien wurden zum einen die urheberrechtlichen Aspekte mit Vertreter*innen
des BMJ, der EU-Kommission, des Bundestags und Vertreter*innen des European
European Writers Council diskutiert und
zum anderen mit Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig und der stellvertretenden
Generaldirektorin der EU-Kommission
Renate Nicolay nach Lösungen im Kampf
gegen Deepfakes und Manipulation durch
KI gesucht.
Darüber hinaus schloss sich der Börsenverein im September 2025 einer Allianz
aus NGOs, Verbänden und Organisationen
der Medienwirtschaft an, die bei der Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als Digital
Services Coordinator (DSC) förmliche
Beschwerde gegen den Google-Dienst AI
Overviews eingereicht hat. Nach Auffassung der Unterzeichner verletzt Google mit
der Integration KI-generierter Antworten
in die Suche zentrale Vorgaben des Digital
Services Act (DSA) – mit gravierenden Folgen für Medienvielfalt, Meinungsfreiheit
und demokratischen Diskurs. Die Beschwerdeführer forderten den DSC auf, die
Europäische Kommission gemäß Art. 65
Abs. 2 Digital Services Act einzuschalten
und ein Verfahren einzuleiten.
Der Börsenverein beobachtete die weltweit geführten Gerichtsverfahren, die
Urheber*innen und Rechteinhaber*innen
gegen KI-Unternehmen führten. Obwohl
erste Urteile in Deutschland und USA ergangen sind, fehlt es noch an Rechtssicherheit, da die Urteile teilweise noch nicht
rechtskräftig sind bzw. die entscheidenden
Rechtsfragen (noch) nicht klären.
AKTUELLE FORDERUNGEN DES BÖRSENVEREINS:
Für die Buchbranche sind detaillierte Nachweise im
Rahmen der Transparenzpflichten über die für das KITraining genutzten Werke eine Mindestanforderung.
Die Nutzung von Verlagsinhalten muss marktgerecht
vergütet werden. Ziel muss es sein, die rechtlichen
Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass dafür
ein Lizenzmarkt entstehen kann.
Die geplante Festlegung auf robots.txt als den bevorzugten Standard, mit dem man wirksam den
Widerspruch gegen das KI-Training mit seinem Werk
erklären kann, ist insgesamt praxisfern (nur auf Webseiten beschränkt und beeinflusst möglicherweise
die Sichtbarkeit von Online-Inhalten). Im Einklang
mit der DSM-Richtlinie sollten Rechteinhaber*innen
den Nutzungsvorbehalt gemäß den in ihrem Sektor
geltenden Gepflogenheiten anbringen können.